Wie funktioniert die Bundesversammlung? – Teil III
Teil 3: Wie arbeitet die Bundesversammlung?
Den Abschluss dieser kleinen Serie bildet eine Beschreibung der derzeitigen Arbeitsweisen der Bundesversammlung. Manche davon sind schriftlich fixiert, andere sind lediglich tradiert.
Schriftliche Regelungen
Ein übliches Instrument, Arbeitsweisen festzulegen, ist eine Geschäftsordnung. Ganz allgemein stellt sie eine schriftliche Vereinbarung eines Organs dar, wie es arbeiten möchte. Die Bundesversammlung hat darin festgehalten, wie eingeladen wird, wer die Bundesversammlung wie leitet, wie Anträge gestellt und beraten werden, wie abgestimmt wird, was in das Protokoll muss und wie es verschickt wird, sowie Ausschüsse zusammengesetzt sind und arbeiten. Für Wahlen hat sich die Bundesversammlung noch zusätzlich eine Wahlordnung gegeben. Insgesamt also regeln die Geschäfts- und die Wahlordnung sehr operative Dinge – anders als die Satzung, die die grundlegenden Strukturen des ganzen Verbandes regelt. Daher können die Geschäfts- und die Wahlordnung auch, anders als die Satzung, mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Das Plenum
Die Hauptarbeit der Bundesversammlung findet in der Plenumsdiskussion statt. Alle Inhalte der Tagesordnung (siehe Teil II) werden hier besprochen. Um einen Wortbeitrag zu geben, müssen sich die Mitglieder der Bundesversammlung melden. Die Moderation schreibt sie auf die Redeliste und ruft sie grundsätzlich in der Reihenfolge der Meldungen auf. Ist ein Mitglied an der Reihe, geht es zu einem von mehreren Mikrophonen im Versammlungssaal. So ist die Person für alle gut zu sehen und durch die Verstärkung der Mikrophonanlage auch für alle gut zu verstehen. Bevor sie ihren Wortbeitrag abgibt, nennt sie zunächst ihren Namen und ihre Funktion. Dies hat den Hintergrund, dass die ganze öffentlich stattfindende Bundesversammlung aufgezeichnet wird; zumindest alles, was in die Mikrophone gesprochen wird. Dies dient zum einen in Zweifelsfragen der Protokollführung zur Klärung, zum anderen aber auch zusätzlich zum Protokoll als weitere Dokumentation der Bundesversammlung.
Regionen, Stufen, Bundesleitung und Hauptausschuss
Vor und zwischen den Plenarsitzungen der Bundesversammlung tagen unterschiedliche Gruppen an Mitgliedern zur Vorbereitung der Diskussionen. Zunächst sind dies die Regionen. Die Diözesanverbände haben sich zu vier Regionen zusammengeschlossen, die auch unterjährig tagen.
Neben den Regionen, in denen sich die Diözesanvorstände absprechen, treffen sich auch die Delegierten der Stufen und der Fachbereiche sowie die Bundesleitung. Sie tagen zumeist an den Abenden der Bundesversammlung, um Anträge vorzuberaten, Kandidierendengespräche zu führen oder andere Absprachen zu treffen. Dies erleichtert die Diskussionen im Plenum, weil alle schon im Thema sind und über den Hauptausschuss weitere Informationen bekommen haben.
Der Hauptausschuss der Bundesversammlung, in dem die Regionen, die Stufen und die Bundesleitung vertreten sind, entscheidet über den Zeitplan der Bundesversammlung sowie die Reihenfolge der Anträge, die in der Versammlung diskutiert werden. Außerdem ist er das Bindeglied zwischen dem Bundesvorstand und den einzelnen Gruppen der Bundesversammlungen.
Diskussionen und Beratungen finden also nicht nur im eigentlichen Versammlungssaal und in den offiziellen Tagungszeiten statt, sondern auch vorher, nachher und zwischendurch in größeren und kleineren Runden.
Anträge
Anträge sind das formale Mittel der Wahl, wenn die Bundesversammlung etwas diskutieren oder tun soll. Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Bundesversammlung (siehe Teil I) sowie alle Stammes-, Bezirks- und Diözesanversammlung und die Bundeskonferenzen.
Für Anträge, bei denen die Bundesversammlung einen inhaltlichen Beschluss fassen soll, gilt jedoch eine Frist von sechs Wochen vor der Bundesversammlung. Alle bis zu dieser Frist eingereichten Anträge müssen von der Bundesversammlung diskutiert werden. Konnte die Frist nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Anträge als Initiativanträge einzubringen. Dann muss allerdings die Bundesversammlung mit mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder zustimmen, die Anträge zu diskutieren.
Antragstexte können von allen stimmberechtigten oder beratenden Mitgliedern der Bundesversammlung auf Antrag geändert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder übernimmt der*die Antragstellende den Vorschlag, dann gilt der geänderte Text sofort. Oder man kann sich nicht einigen, dann stimmt die Bundesversammlung über die Möglichkeiten ab.
Anträge zur Geschäftsordnung
Neben inhaltlichen Anträgen besteht noch die Möglichkeit, Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen. Wenn also ein stimmberechtigtes oder beratendes Mitglied der Versammlung die Beratungen zu einem Tagesordnungspunkt abschließen, Redezeiten verkürzen, eine Pause oder ähnliches machen möchte, kann er*sie dies über einen Geschäftsordnungsantrag tun. Um dies von einer normalen Wortmeldung zu unterscheiden, hebt er daher beide Arme hoch und wird von der Moderation sofort außer der Reihe aufgerufen, um das Anliegen vorzubringen. Gibt es keinen Widerspruch, gilt der Antrag als angenommen. Widerspricht ein anderes Mitglied der Versammlung, muss über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt werden.
Stil und Kultur
Neben allen Diskussionsrunden hat eine Bundesversammlung unterschiedliche Kulturelemente, die sie ausmachen. Neben den klassischen Morgenrunden zählen dazu auch die Gottesdienste am Donnerstag und Samstagabend sowie natürlich das Abendprogramm, Exkursionen und der informelle Austausch.
Alles in allem passiert also ziemlich viel auf einer Bundesversammlung. Sie ist nicht der Ort, wo Pfadfinden erlebbar wird, dafür ist jedes Stammeslager und jeder Hike besser geeignet. Aber sie ist ein Ort, wo die DPSG als Verband mit ihrer ganzen Vielfalt, die sie in Deutschland hat, erlebbar wird.