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DPSG-Flagge mit rotem Kreuz auf weiß und blauer DPSG-Lilie

Ordnung, Satzungen, Interventionsordnung

Die Ordnung der DPSG

Satzungen und Anhänge

Die Satzungen und ihre Anhänge dienen allen Ebenen der DPSG und ihren Mitgliedern als Werkzeug für eine gelingende Arbeit in der jeweiligen Untergliederung. Die Satzungen geben Struktur und bilden unser demokratisches Verständnis im Verband ab.

Ausschlussordnung

Verfahrensordnung zur Mitgliederinitiative

Interventionsordnung

Die Interventionsordnung ist die Ordnung für den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb der DPSG. Sie will die gelebte Kultur im Verband stärken, indem sie mit dieser Kultur unvereinbare Verhaltensweisen benennt, dabei hilft, diese zu identifizieren und mit ihnen angemessen umzugehen.

Liste der Gruppierungen

Die Liste der Gruppierungen wird zweimal jährlich (Januar und Juli) aktualisiert. Die aktuelle Version kann auch beim Mitgliederservice angefragt werden.

Geschäfts- und Wahlordnung Bundesversammlung

Kommentierung alte Satzung

Erläuterungen zu den Satzungen kann euch die Kommentierung der alten Satzung (Stand: 2016) geben. Die ist zwar veraltet, die Ziffern sind aber inhaltlich sehr ähnlich zu unseren neuen Satzungen und die Kommentierungen können euch daher trotzdem als Hilfestellung dienen. Wir arbeiten daran, dass es bald eine neue Kommentierung gibt.

Vorlage Zusammenlegung Stammesleitung und Leiter*innenrunde

Modellprojekte und Ergänzungsregelungen

Die DPSG ist ein sehr vielfältiger Verband, arbeitet jedoch bundesweit nach einer einheitlichen Satzung für alle vier Ebenen. Die Einheitlichkeit der Satzung bleibt ein wichtiges Prinzip in der DPSG, dass es sich zu bewahren lohnt. Aus unterschiedlichen Bedürfnissen und lokalen Gegebenheiten folgt ggf. der Wunsch, einzelne oder mehrere Regelungen dieser Satzung zu verändern oder weiterzuentwickeln.

Mit Modellprojekten können in Diözesanverbänden grundsätzlich andere Strukturen ausprobiert werden – ob diese von der Satzung abweichen oder nicht. - Bezirke und Stämme können dies nicht. - Mit der Form des Modellprojekts wurde die Möglichkeit geschaffen, Änderungen und innovative Ideen auszuprobieren, ohne gleich für den gesamten Verband die Satzung dauerhaft ändern zu müssen. So können Erfahrungswerte gesammelt und ausgewertet werden, wie sich eine Änderung konkret auswirkt, ob sie überhaupt sinnvoll ist und wo in der endgültigen Fassung eines möglichen neuen Satzungstextes noch Optimierungsbedarf besteht. Deshalb sind alle Modellprojekte befristet, d. h. zunächst nur vorläufig gültig und gründlich zu evaluieren.

Somit grenzen sich Modellprojekte auch zu der Möglichkeit der Ergänzungsregelung zur Satzung ab. Danach können Stämme, Bezirke und Diözesanverbände sich eigene Satzungen bzw. ergänzende Regelungen geben, welche die Satzung der DPSG ausfüllen.

Fragen zur Satzung?

Eure Fragen zur Satzung könnt ihr an satzungatdpsg.de (satzung[at]dpsg[dot]de) schicken. Wir kümmern uns gerne um eure Anliegen.

Kinder halten ihre Hände hoch, auf den Handflächen stehen Buchstaben, die "#Pfadfinden" bilden
Sebastian Humbek

Das Pfadfinder*innen-Gesetz

Im Pfadfinder*innen-Gesetz stehen die Grundsätze, an die alle Pfadfinder*innen halten sollten.

Referent Verbandsentwicklung
Marius Ducke