Kinder- und Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt der DPSG nicht erst seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz am Herzen. Prävention und Kinderschutz ist seit langem Thema in der verbandlichen Ordnung und in der Ausbildung von Leiter*innen.
Die DPSG bezieht Stellung gegen Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt
Unsere Arbeit im Bereich Kinder und Jugendschutz basiert auf drei Säulen: Der Prävention, der Intervention und der Aufarbeitung:
„Prävention ist gleichzusetzen mit Vorbeugen. Prävention hat das Ziel, sexualisierte Gewalt durch gezieltes informieren und sensibilisieren gar nicht erst entstehen zu lassen. Eine Maßnahme zur primären Prävention ist beispielsweise die Schulung aller Gruppenleiter*innen unseres Verbandes zum Thema „sexualisierte Gewalt““ (Arbeitshilfe „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“).
„Intervention setzt da an, wo grenzverletzendes Verhalten bereits aufgetreten ist. Das Ziel von Intervention ist es, übergriffige Handlungen frühzeitig aufzudecken, zu beenden und wiederholte Grenzverletzungen zu verhindern“(Arbeitshilfe „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“).
„Gesellschaftliche Aufarbeitung macht das Unrecht der Vergangenheit zum Thema der Gegenwart. Aufarbeitung zielt auf ein besseres Verständnis der Gesellschaft für die Dimensionen sexuellen Kindesmissbrauchs, damit Kinder in Zukunft sicher leben können.“