Aufarbeitung
„Auf allen Ebenen der DPSG soll das Leid der Betroffenen von sexualisierter Gewalt nicht weiter vertuscht werden, sondern [muss] in angemessener Form Anerkennung finden.“
Wir wissen, dass es sexualisierte und spirituelle Gewalt in der DPSG gab und immer noch gibt. Dafür wollen wir Verantwortung übernehmen. Wir sehen uns besonders in der Verantwortung, Betroffenen ehrlich zu begegnen, ihnen zuzuhören, ihren Sichtweisen und Bedürfnissen Gehör zu verschaffen und sie zu unterstützen.
Daher haben wir Anfang 2024, nach einem Beschluss der Bundesversammlung, einen wissenschaftlichen Aufarbeitungsprozess in Auftrag gegeben. Nähere Infos dazu gibt es weiter unten.
Das Betroffenenforum: Möglichkeiten zur Vernetzung von Betroffenen
Wir möchten allen, die innerhalb der DPSG Gewalt erfahren haben, die Möglichkeit geben, sich zu vernetzen und in den Dialog zu treten. Aus diesem Grund bieten wir mehrmals im Jahr ein Betroffenenforum an – sowohl in digitaler Form als auch in Präsenz.
Die Treffen werden von einer externen Moderation geleitet. Vertreter*innen der DPSG geben einen Einblick in die aktuellen verbandlichen Entwicklungen im Bereich Kinder- und Jugendschutz mit der anschließenden Möglichkeit Rückfragen zu stellen, Rückmeldung zum Aufarbeitungsprozess und zu allgemeinen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes im Verband zu äußern und in einen Austausch zu kommen. Bei jedem Treffen haben Betroffene außerdem die Möglichkeit für einen Austausch unter Begleitung der externen Moderation nur unter sich und in Abwesenheit von Vertreter*innen der Institution.
Einladungen zu den Foren und weitere Informationen senden wir zudem auch immer an einen Mail-Verteiler für Betroffene. Wenn du in den Verteiler aufgenommen werden möchtest, melde dich gerne (auch anonym) bei unserer Referentin für Kinder- und Jugendschutz unter aufarbeitung
dpsg.de (aufarbeitung[at]dpsg[dot]de.)
Termine der Betroffenenforen:
08.02.2026 digital, Austausch zu den Ergebnissen der Aufarbeitungsstudie
20.02.2026, Frankfurt a.M., Austausch zu den Ergebnissen der Aufarbeitungsstudie
21.02., Frankfurt a.M., Treffen mit Betroffenen vom VCP und BdP
Das Forschungsprojekt
Seit Ende 2023 hat ein Forschungsteam der Philipps-Universität Marburg und der Justus-Liebig-Universität Gießen das Vorkommen, die Hintergründe sexualisierter (und spiritueller) Gewalt sowie den (strukturellen) Umgang damit in der Deutschen Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg (DPSG) untersucht. Grundlage dafür sind u.a. Interviews mit Betroffenen und Expert*innen aus dem Verband, quantitative Befragungen sowie Akten- und Dokumentenanalysen. Durch die Studie erhoffen wir uns in unserem Aufarbeitungsprozess ein systemisches Verständnis dafür, wie es in unserem Verband zu sexualisierter und spiritueller Gewalt kommen konnte und kann. Wir möchten Verantwortung dafür übernehmen, was Betroffene innerhalb des Verbandes erleiden mussten.
Für Eltern, Erziehungsberechtigte und alle Leitenden gibt es weitere Informationen im nachfolgenden Link:
Der Beirat: kritische Begleitung des Aufarbeitungsprozess
Aufgaben des Beirats sind die kritische Begleitung der Zielentwicklung und deren Überprüfung während des Aufarbeitungsprozesses, die Festlegung eines zeitlichen Rahmens, die Auswahl des Forschungsteams, die Beratung und Abstimmung von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Beiratsmitglieder treffen sich bis zu viermal im Jahr, um sich über den aktuellen Prozessstand zu informieren, diesen zu begleiten und Anregungen für die weitere Arbeit zu geben. Weitere Informationen zum Beirat findest du hier.
Finanzrahmen
Im Herbst 2021 wurde in der Mitgliederversammlung des Bundesamt St. Georg e.V. der Kostenrahmen des Aufarbeitungsprozesses beschlossen. Da zum Beschlusszeitpunkt keine festen Zusagen für externe Finanzierungsmaßnahmen vorlagen, wurden nur in sehr geringem Maß Drittmittel im vierstelligen Bereich eingeplant. Der Großteil der beschlossenen Kalkulation wird daher über Eigenmittel des Verbandes finanziert. Sowohl der Bundesleitung, als auch der Mitgliederversammlung war es an dieser Stelle wichtig, dass die Durchführung des Aufarbeitungsprozesses in jedem Fall finanziell ermöglicht wird.
Bei den beschlossenen Mitteln handelt es sich lediglich um Kosten, die im Rahmen des Prozesses entstehen und nicht auf fallbezogene Kosten, wie etwa Entschädigungs- und Anerkennungsleistungen.
Der Bundesverband: Anlaufstelle für eure Fragen
Von Institutionen wird erwartet, dass sie sexualisierte Gewalt in ihrer Vergangenheit aufarbeiten. Ihnen wird eine Pflicht zugewiesen, durch Aufarbeitung Verantwortung für die Vergangenheit in ihrer Institution zu übernehmen. Diese Erwartung resultiert aus der Überzeugung, das vor allem betroffene Menschen ein Recht auf Aufarbeitung haben.
Die Ansprechpersonen im Bundesbüro sind Miriam Noske als Referentin für Kinder- und Jugendschutz und Sebastian Becker als Bundesvorsitzender. Sie beantworten alle Fragen, die rund um das Thema Aufarbeitung von Gewalt in der DPSG aufkommen und unterstützen bei einem konkreten Problem. Sie sind erreichbar über ihre persönlichen Mailadressen und über aufarbeitung
dpsg.de.
Weitere Informationen zu Aufarbeitungsprozessen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit