
Aufarbeitung
"Konsequenzen für die Gegenwart ziehen und Erkenntnisse und Wissen für die Zukunft bewahren."
Was ist Aufarbeitung?

Aufarbeitung versucht folgende Fragen zu beantworten:
- In welcher Kultur (der Institution) hat Machtmissbrauch stattgefunden?
- Welche Strukturen haben zum Missbrauch beigetragen?
- Gab es (unter den Verantwortlichen) zum Zeitpunkt des Missbrauchs eine Haltung, die Gewalt begünstigt und Kinder und Jugendliche abgewertet hat?
- Wurde Machtmissbrauch vertuscht und wenn ja warum?
Kontakt im Bundesbüro
Der Bundesverband möchte Anlaufstelle für eure Fragen sein. Ansprechpersonen im Bundesbüro sind Jasmin Krannich als Referentin der Bundesleitung und Joschka Hench als Bundesvorsitzender. Sie beantworten alle Fragen, die rund um das Thema Aufarbeitung von Machtmissbrauch in der DPSG aufkommen und unterstützen bei einem konkreten Problemen.
Aufarbeitung in der DPSG
Von Institutionen wird erwartet, dass sie sexuellen Missbrauch in ihrer Vergangenheit aufarbeiten. Ihnen wird eine Pflicht zugewiesen, durch Aufarbeitung Verantwortung für die Vergangenheit in ihrer Institution zu übernehmen. Diese Erwartung resultiert aus der Überzeugung, das vor allem betroffene Menschen ein Recht auf Aufarbeitung haben.

Die DPSG will Verantwortung übernehmen und positioniert sich deutlich zu den Themen Machtmissbrauch und strukturelle Gewalt, insbesondere mit dem Fokus auf Formen sexualisierter und spiritualisierter Gewalt, und vertritt ihre Anliegen in Bezug auf Aufarbeitung in Kirche, Politik und Gesellschaft.
Die DPSG sieht sich besonders in der Pflicht, den Betroffenen ehrlich zu begegnen, ihnen zuzuhören, ihren Sichtweisen und Bedürfnissen Gehör zu verschaffen und sie zu unterstützen.
Aus diesem Grund hat die 87. Bundesversammlung beschlossen, dass die DPSG einen gesamtverbandlichen Aufarbeitungsprozess zum Thema Machtmissbrauch starten soll. Den Beschluss gibt es hier.
Beirat zum Aufarbeitungsprozess von Machtmissbrauch in der DPSG

Aufgaben des Beirats sind die Begleitung der Zielentwicklung und deren Überprüfung während des Aufarbeitungsprozesses, die Festlegung eines zeitlichen Rahmens, die Auswahl des Forschungsteams, die Beratung und der regelmäßige Austausch über Zwischenergebnisse sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen des Auftrags einschließlich der Abstimmung von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Beiratsmitglieder treffen sich momentan mindestens viermal im Jahr, um sich über den aktuellen Prozessstand zu informieren, kritisch zu begleiten und Anregungen für die weitere Arbeit zu geben.
Finanzrahmen
Im Herbst 2021 wurde in der Mitgliederversammlung des Bundesamt St. Georg e.V. der Kostenrahmen des Aufarbeitungsprozesses (wie unten dargestellt) beschlossen. Da zum Beschlusszeitpunkt keine festen Zusagen für externe Finanzierungsmaßnahmen vorlagen, wurden nur in sehr geringem Maß – nämlich in Höhe von 7.500 € – Drittmittel eingeplant. Der Großteil der beschlossenen Kalkulation wird daher über Eigenmittel des Verbandes finanziert. Sowohl der Bundesleitung, als auch der Mitgliederversammlung war es an dieser Stelle wichtig, dass die Durchführung des Aufarbeitungsprozesses in jedem Fall finanziell ermöglicht wird.
Bei den beschlossenen Mitteln handelt es sich lediglich um Kosten, die im Rahmen des Prozesses entstehen und nicht auf fallbezogene Kosten, wie etwa Entschädigungs- und Anerkennungsleistungen.
Folgender Finanzrahmen wurde von der Mitgliederversammlung des Bundesamts Sankt Georg e.V. für die Aufarbeitung zur Verfügung gestellt:
Gesamtkosten: 635.917,56€
Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Aufarbeitungsteam: 400.500,00€
Aufarbeitungsbeirat: 27.040,00€
Erfahrenenarbeit: 45.436,00€
Personalkosten: 84.630,87€
Sonstige Kosten: 78.310,69€
