Intervention
In der DPSG ist es uns wichtig, dass sich jede*r sicher und respektiert fühlt. Wir setzen uns aktiv gegen jegliche Form von Missbrauch oder Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, ein. Dafür sorgen wir durch Schulungen und klare Regeln. Bei uns geht es darum, dass du dich frei entfalten kannst, ohne Angst oder Bedrohung. Wir hören zu, unterstützen und helfen allen, die Unterstützung benötigen. Intervention setzt da an, wo grenzverletzendes Verhalten bereits aufgetreten ist. Das Ziel von Intervention ist es, übergriffige Handlungen frühzeitig aufzudecken, zu beenden und wiederholte Grenzverletzungen zu verhindern.
Interventionsordnung
Eine dieser klaren Regeln gibt die Interventionsiordnung vor.
Die Interventionsordnung ist die Ordnung für den Umgang mit sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen innerhalb der DPSG. Sie will die gelebte Kultur im Verband stärken, indem sie mit dieser Kultur unvereinbare Verhaltensweisen benennt, dabei hilft, diese zu identifizieren und mit ihnen angemessen umzugehen.
Du findest die aktuelle Interventionordnung unter anderem auch hier:
Ausschlussverfahren
Ein Ausschluss aus der DPSG kann aufgrund verschiedener Umstände erfolgen, die das Verhalten, die Integrität oder das Ansehen der Organisation beeinträchtigen. Dazu gehören Regelverstöße, Verletzung von ethischen Standards, Mitgliedschaft in unvereinbaren Organisationen sowie das Vorliegen anderer erheblicher Gründe. Die Ausschlussordnung findest du unter anderem hier: