Internationale Begegnungen
Klar kann man einfach ein Lager im Ausland veranstalten, aber so richtig spannend wird es doch wenn man in dem Land auch Pfadfinder*innen kennenlernt. Dies ist grob gesagt die Idee hinter einer internationalen Begegnung (IB). Ihr fahrt in ein anderes Land oder eine Gruppe kommt zu uns nach Deutschland und verbringt gemeinsam ein Lager oder stellt ein Projekt auf die Beine. Egal was ihr macht, es wird auf jeden Fall ein unvergessliches Erlebnis!
Fördermittel
Für Internationale Begegnungen (Jugendbegegnungen, Workcamps und Fachkräftemaßnahmen) können im Bundesamt Fördermittel beantragt werden.
Nicht förderfähig sind Rundreisen ohne Partnergruppe, Auslandsfahrten, Begegungen übers Wochenende (außer im grenznahen Bereich Polen oder Tschechien), touristische Reisen.
Antragsfristen
- Voranmeldung einer IB bis zum 1. Dezember des Vorjahres
- Anträge einer IB bis zum 15. Februar – ausgenommen folgender Sonderprogramme für China und Japan – hier bis zum 15. Oktober des Vorjahres
- Anträge für Russland, Tschechien und Israel bis zum 31. August des Vorjahres (ohne Voranmeldung)
- Anträge für Polen bis zum 15. Januar bzw. 15. April
- Anträge für Frankreich: Voranmeldung bis zum 1. Dezember des Vorjahres, Anträge mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Anträge für Griechenland ganzjährig, jedoch spätestens 3 Monate vor Projektbeginn
- In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auch nach Ablauf der Fristen in Absprache Anträge zu stellen
Zuschussgebende
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP; verwaltet durch Bundesverwaltungsamt oder Kooerdinierungsbüros/Jugendwerke s.u.)
- Koordinierungsbüros (Sonderprogramme):
- Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch: Russland
- Tandem: Tschechische Republik
- ConAct: Israel
- Jugendwerke (Sonderprogramme):
- Deutsch-Französisches Jugendwerk: Frankreich
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk: Polen
- Deutsch-Griechisches Jugendwerk: Griechenland (im Aufbau, derzeit Beantragung über das BVA)
Das Bundesamt unterstützt euch außerdem bei der Beantragung dieser Förderung und vergibt auch die Mittel an Begegnungen in der DPSG.
Auch ein Blick in die Richtlinien der Koordinierungsbüros und Jugendwerke kann sich im Falle einer Begegnung mit dem entsprechenden Land lohnen. Beachtet, dass die Koordinierungsbüros sowie die Jugendwerke eigene Richtlinien sowie teils eigene Fördersätze haben. Auch hier werdet ihr aber vom Bundesamt unterstützt und mit Informationen versorgt.