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Zwei Kinder flüstern sich etwas ins Ohr

Richtlinien von Staat und Kirche

Sowohl Staat als auch Kirche nehmen sich dem Thema Prävention an und erarbeiten Richtlinien, die für uns als katholischer Kinder- und Jugendverband greifen. Konkret sind das die Änderungen des Paragraphen 72a durch Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BuKiSchG) und die Rahmenordnung zur Prävention der Deutschen Bischofskonferenz. 

Ob und inwiefern ihr betroffen seid und ob es in eurer Diözese bereits eine solche Präventionsordnung gibt, erfahrt ihr bei eurem Diözesanbüro oder auf der Homepage des für euch zuständigen Bistums.

Eine Brille liegt auf einem Führungszeugnis
Tobias Regesch

Das Bundeskinderschutzgesetz

Im Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland verbessern. Für uns als Jugendverband mit vielen ehrenamtlich tätigen Leiter*innen ist besonders die Änderung zu §72a SGB VIII Absatz 3 und Absatz 4 von Bedeutung. Dieser Paragraph legt fest, dass auch ehrenamtlich Tätige ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, sofern Art der Tätigkeit oder Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen ein hohes Gefährdungspotential bergen. 

Die Bedeutung für Leiter*innenrunden

Relevant ist der Paragraph, wenn es um Tätigkeiten eines freien Trägers geht, die durch öffentliche Mittel gefördert werden. Die DPSG ist ein freier Träger. Das heißt, es geht um Maßnahmen, für die euer Stamm Zuschüsse bekommt.  

Vereinbarung aushandeln

Das für euch zuständige kommunale Jugendamt muss mit euch in einem gemeinsamen Aushandlungsprozess zu einer Einigung kommen, unter welchen Umständen das Vorzeigen eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig ist. Inwieweit Vereinbarungen getroffen werden und was sie für euch bedeuten, ist von Kommune zu Kommune verschieden. In vielen Kommunen gibt es derzeit noch keine Vereinbarung. 

Rechtzeitig informieren

Das Jugendamt, das für euren Stamm zuständig ist, ist verantwortlich dafür, dass eine Vereinbarung getroffen wird. Ihr müsst also nicht selber aktiv werden! Aber nur, weil ihr bisher noch nichts vom Jugendamt gehört habt, heißt das nicht, dass es nicht vielleicht doch noch auf euch zukommt. Deswegen ist es wichtig, dass ihr euch rechtzeitig informiert.  

Laptop und Brille

Arbeitshilfe des DBJR

Der Zusammenschluss aller bundesweit tätigen Jugendverbände, der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), hat eine Arbeitshilfe zum Umgang mit Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen nach dem Bundeskinderschutzgesetz herausgebracht. Diese Arbeitshilfe soll euch dabei helfen, eine praktikable Vereinbarung für euren Stamm auszuhandeln. Den original Gesetzestext und die Arbeitshilfe des DBJR findet ihr hier: