Von Menschenrechten zu KinderrechtenAlle Menschen auf dieser Welt haben Rechte. Das Recht zu sagen, was sie denken, das Recht ihre eigene Sprache zu sprechen, das Recht an ihren Gott zu glauben, das Recht nicht unmenschlich behandelt zu werden… Diese Rechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) im Dezember 1948 diskutiert und als allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. Da Kinder besonderen Schutz brauchen, haben sie deshalb auch besondere Rechte. Darum hat die Generalversammlung der UNO im Jahr 1959 das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" verabschiedet. Dies bedeutete lediglich, dass sich ein Land an die Erklärung halten kann, aber nicht unbedingt muss. Aus diesem Grund wurde im November 1989 nach langen Verhandlungen ein Übereinkommen geschlossen, so dass sich jedes Land an die aufgeschriebenen Rechte halten muss, sobald es zugestimmt und unterschrieben hat. Dies ist die „Konvention über die Rechte des Kindes“. Dies war ein wichtiger Schritt, denn mit der Unterzeichnung dieser Konvention verpflichten sich die Regierungen auf internationaler Ebene, Verantwortung für Kinder zu übernehmen und ihre Rechte zu schützen. Die Kinderrechtskonvention ist unter den internationalen Menschenrechtskonventionen diejenige, der weltweit die meisten Staaten beigetreten sind (nur die USA und Somalia sind es nicht). In 54 Artikeln legt die Konvention Beteiligungs-, Schutz- und Versorgungsrechte verbindlich fest. Das Ziel ist es, das Leben der Kinder dieser Welt zu verbessern, ihre Entwicklung zu fördern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Mit dem Beitritt zur Kinderrechtskonvention sind die Staaten die Verpflichtung eingegangen, diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Inhalte der KinderrechtskonventionDie Konvention über die Rechte des Kindes ist eingeteilt in Präambel und in Artikel. Die Artikel beschreiben die Rechte des Kindes. Die Präambel ist die Einleitung dazu und schließt alle Gedanken ein, die sich nicht in Artikel fassen ließen. Sie beschreibt die Geschichte der Kinderrechte und enthält Erklärungen, damit man die Konvention über die Rechte des Kindes verstehen kann. Die Kinderrechte sind für jedes Kind dieser Welt gedacht und sollen keinem Kind vorenthalten bleiben. Kinderrechte unter VorbehaltDeutschland hat die Kinderrechtskonvention als eines der ersten Länder der Welt unterzeichnet und ratifiziert – jedoch mit einigen Vorbehalten. Die Bundesregierung behalte es sich z. B. vor, Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Das hat zur Folge, dass die Kinderrechte für ausländische Kinder ohne Aufenthaltsgenehmigung nur eingeschränkt gelten. Damit leiden ausländische Kinder unter schwerwiegenden Nachteilen bei der medizinischen Versorgung, bei Schul- und Berufsausbildung und bei nicht kindgerechter Behandlung im Asylverfahren und bei Abschiebungen. Kinderrechte ins GrundgesetzKinder haben Rechte! Doch die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine eher untergeordnete Rolle. Bei politischen Entscheidungen werden ihre Stimmen kaum gehört. Deshalb fordert die DPSG die Bundesregierung auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte hier ausdrücklich einzufügen, wäre von großem praktischen Nutzen. Es würde sowohl in der Gesetzgebung wie auch bei Entscheidungen der Gerichte helfen, das Wohl des Kindes höher zu gewichten. Förderung und Schutz der Kinder und Jugendlichen würden unterstützt. Mehr zu Kinderrechten
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Kinderrechte für KinderDie Rechte der Kinder......von logo! einfach erklärt. |






