Kategorie: Kinderrecht des Monats
Von: Sonja
Kinderrecht des Monats: Juli
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung (Art. 32 der UN-Kinderrechtskonvention)
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und ein Recht darauf nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte. Per Gesetz ist folgendes festgelegt: ein Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit, eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen, angemessene Strafen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels.
Um sich gegen Ausbeutung zu wehren, organisieren sich arbeitende Kinder und Jugendliche in vielen Ländern in Gemeinschaften. Sie setzen sich ein für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen, für bessere Bildungsmöglichkeiten sowie für die rechtliche und soziale Anerkennung.
- Links:
- Archiv: Kinderrecht des Monats
- Mehr zu Kinderrechten auf dieser Homepage
- Die UN-Kinderrechtskonvention, PDF, 92 KB




